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Mittwoch, 8. September 2010

Ungebetene Gäste

Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 23.08.2010 (Az. 42 C 0043/10, 42 C 43/10) bestätigt, dass ein Unternehmer der GEZ verbieten kann, ohne Voranmeldung sein Grundstück zu betreten. Ob dieses Urteil bereits rechtskräftig ist, ist mir nicht bekannt. Es ist aber auf alle Fälle wegweisend.

Ich musste leider auch bereits die Erfahrung machen, dass mir an der Tür zwei Herren gegenüber standen, die mir nach Öffnung derselben auf stürmisches Klingeln hin entgegenriefen "Die GEZ! Wir dürfen doch mal...?" und mich sanft beiseite drückend mein Haus betreten wollten. Die Herrschaften haben etwas bedrückt aus der Wäsche geschaut, als ich sie weniger höflich wieder vor die Tür befördert habe. "Sie hören noch von uns!" wurde mir gedroht und dann verschwanden die Burschen wieder.

Die "Rache" kam dann später, als mir innerhalb von 8 Wochen zweimal ein Anhörungsbogen zur Zahl der bei mir befindlichen Empfangsgeräte zugesandt wurde. Da ich den zweiten nicht ausgefüllt habe, wurden mir "Zwangsmaßnahmen" angedroht. Ich habe den Herrschaften dann die Adresse eines Anwalts-Kollegens mitgeteilt, der mich in dieser Sache vertritt und seitdem nichts mehr von dem Laden gehört.

Montag, 30. August 2010

Der "Ich-wollte-nur-mal-schnell-wissen"-Frager

Samstag, gegen 16 Uhr. Eigentlich sollte man jetzt nicht im Büro sitzen. Aber auch die persönliche Ablage muss irgendwann gemacht werden, einige Mails harren der Beantwortung. Da klingelt die Kanzleileitung. Misstrauischer Blick auf das Display..."unbekannt"...sollte da doch tatsächlich wieder so ein Telefon-Marketing-Mensch..??? Ich nehme ab. "Hallo? Schön, dass ich Sie erreiche!" "Wer ist denn da?" Ein Name wird genuschelt..."Ich  will Sie auch gar nicht lange stören...ich hätte da nur kurz eine Frage..." Er beginnt eine Geschichte zu erzählen, vor einer Berghütte und geteilter Miete...ich unterbreche ihn freundlich "Sie wissen, dass ich Ihnen so ohne weiteres keine Auskunft geben kann?". "Ja...nein, wissen Sie, ich dachte, Sie sagen mir einfach kurz, was ich da machen kann." Ich kläre den Herrn über den üblichen Ablauf auf. Er reagiert beleidigt und meckert über die Dienstleistungswüste. Ich verabschiede mich höflich und lege auf.

Eben erreicht mich ein Anruf der zuständigen Kammer. Der Mensch hat einen zweiseitigen Beschwerdebrief über mich geschrieben. Nach meiner telefonischen Stellungnahme wird die Geschichte natürlich  - und dankenswerter Weise unbürokratisch - ad acta gelegt.

Was lernen wir?

1. Gehe nie selbst ans Telefon!
2. Wenn ja, tue so, als wärest Du die Mitarbeiterin.
3. Es gibt Menschen, die sind so unverschämt, dass es brummt.