Dienstag, 15. Februar 2011

Wohltuende Worte

Gerichte neigen ja des öfteren dazu, ihre eindeutige Meinung nicht ganz so eindeutig zu formulieren. Das ist aber gar nicht so gut, gerade, wenn es darum geht, auch mal "auf den Tisch zu hauen" - z.B. gegen Behördenwilkür, Arbeitnehmerbenachteiligung oder soziale Ungerechtigkeit.

Das LAG Düsseldorf hat mit seinem Urteil vom 21.10.2010 (Az. 13 Sa 436/10) in einem Fall von Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei der Bundesagentur für Arbeit dieselbe für unzulässig erklärt. Die Befristung beruhte auf dem Haushaltsplan der Bundesagentur. Unter dem Titel "Sicherstellung fachlich adäquater Betreuungsschlüssel" wurden gesetzliche Vorgaben des Befristungsrecht umgangen, was das LAG zu folgendem Leitsatz herausforderte:

"Dem Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2006 lässt sich unter Titel 425 07 keine i. S. d. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinreichende Zwecksetzung der Haushaltsmittel entnehmen. Die Wendung "Sicherstellung fachlich adäquater Betreuungsschlüssel" ist von nichtssagender Beliebigkeit."

Wunderbar!

Die Richter müssen wirklich zornig gewesen sein. Denn im Urteil selbst findet sich noch folgende Formulierung:

"Auch die von der Beklagten in der Berufungsinstanz herangezogenen logischen Überlegungen ergeben keine hinreichende Zweckbestimmung. Dem Haushaltsplan ist nicht annähernd zu entnehmen, welche beschäftigungsfördernden Effekte durch die „Sicherstellung eines fachlich adäquaten Betreuungsschlüssels“ aus Sicht der Beklagten zu erwarten waren, so dass die genannte Sicherstellung anschließend mit einer geringeren Anzahl Mitarbeiter hätte bewältigt werden können. Mit der Argumentation, dass die Beschäftigung eines Arbeitsvermittlers einen Rückgang der Arbeitslosigkeit bewirke, könnten ansonsten alle derartigen Stellen befristet werden. Die Absurdität einer solchen Überlegung liegt auf der Hand."

Herrlich! Eine Ohrfeige!

Ich wünsche mir mehr Urteile dieser Art.

1 Kommentar:

  1. Köstlich, das Sozialrecht steckt voller Absurditäten. Man denke nur an die beliebten Wahlleistungsvereinbarungen im Krankenhaus.

    Einem totkranken Patienten wird eine Erklärung abgerungen, aus der weder Inhalt noch deren finanzielle Tragweite ersichtlich ist.

    Gehört zwar nicht zum Thema, aber trotzdem, es musste mal angemerkt werden.

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