Montag, 29. November 2010

Donnerstag, 25. November 2010

Höhere Wissenschaft??

Manchmal hat man den Eindruck, dass es heutzutage kaum noch möglich ist, so etwas einfaches wie die Kündigung eines Vertrags auch einfach zu erledigen.

Ich habe bei Vodafone zwei Handy-Verträge und einen Festnetz-Preselectionvertrag. Letzteren möchte ich kündigen.

1. Man geht in einen Vodafone-Shop und trägt da seinen Wunsch vor. Der smart aussehende Knabe am Schalter kennt aber scheinbar nur das Programm für die Einrichtung von Neuverträgen, auch der herbeigerufene, ebenfalls smart aussehende, Knabe scheitert. "Wenden Sie sich doch am besten telefonisch an die Hotline!".

2. Gesagt getan. Eine nette Dame hört sich alles an, ruft das Kundenkonto auf (Hurra! - ein Fortschritt, die beiden smarten Knaben konnten das nicht...) und sagt "Kein Problem, schicken Sie uns das doch bitte schriftlich 'rein, dann ist das gleich erledigt." Sie diktiert mir sogar den Text, echt lieb die Dame! Und verrät mir, als sei das ein gut gehütetets Geheimnis, die Faxnummer des Vodafone-Kundencenters.

3. Erledigt. Kündigungsschreiben abgeschickt!

4. 2 Tage später: Kündigungsbestätigung kommt - und zwar für alle drei Verträge!

5. Anruf im Kundencenter. "Ach ja, da ist ewas schief gelaufen, faxen Sie uns einfach die Bestätigung der Festnetzkündigung und schreiben dazu, dass Sie nur diesen Vertrag kündigen wollen." Ich bin skeptisch, ob das wirklich klappt? "Doch, doch, kein Problem und wegen der Mühe stelle ich Ihnen eine kleine Gutschrift ein!"

6. Erledigt: Fax abgeschickt!

7. 2 Tage später: SMS auf das Handy, man habe eine Rückfrage wegen der Kündigung und bittet um Rückruf.

8. Rückruf: "Wir wollten wissen, warum Sie Ihre Handy-Verträge gekündigt haben. Was können wir tun, damit Sie Kunde bleiben?" Ich versuche, ruhig zu bleiben. Der Mensch am Telefon checkt den Vertrag. "Ja, das ist doch kein Problem!" und verspricht mir noch eine Gutschrift über 100 Euro, weil ich meine Handy-Verträge nicht kündige. Bei der Eingabe ins System stürzt ihm der Rechner ab, er will mich nun später nochmals anrufen.

Ob jetzt meine Kündigung nur des Festnetzvertrages geklappt hat?? Das wissen die Götter und hoffentlich ein kluger Mensch bei diesem Verein. Was ist nur so schwierig daran?

Mittwoch, 17. November 2010

Einblicke in eine scheinbar heile Welt....

..erhalten wir von Andrea Nahles, werdende Mutter und Generalsekretärin einer Partei, die es sich auf die Fahnen geschrieben hat, Arbeitnehmerrechte zu wahren und zu fördern: In einem Interview mit der "Brigitte", über das die SZ berichtet, sagt sie - unter Bezugnahme auf den Umstand, dass sie schnellstmöglich wieder arbeiten müsse:

"Mein Job ist einer, der Begehrlichkeiten weckt". Es gebe "einige", von denen sie ganz genau wüsste: "Bei der ersten Gelegenheit, in der es schwierig wird, kann ich mit deren Solidarität nicht rechnen. ...Damit meine ich nicht nur den politischen Gegner, sondern befürchte das auch in der eigenen Partei."

Und so kann man richtig sehen, wie einem SZ-Journalisten sein Weltbild zerbricht, wenn er fragt: "Wenn noch nicht einmal in der SPD ein Mindestmaß an Solidarität zu finden ist, wo dann?"

Frau Nahles scheint erkannt zu haben, was diesem Journalisten noch deutlich werden muss: Wo "sozial" drauf steht, muss noch lange nicht "sozial" drin sein. Als Lehrbeispiel sei ihm geraten, sich die Gewerkschaften einmal dann anzusehen, wenn sie das sind, was sie gar nicht so gerne sein mögen - Arbeitgeber nämlich...

Donnerstag, 11. November 2010

Don Quichote aus Herford?

Unlängst hatte ich hier noch über Radarabzockerei sinniert, nun gibt es einen Amtsrichter, der - möglicherweise wie Don Quichote? - den Kampf aufnimmt: Ein Richter aus dem westfälischen Herford spricht seit vergangener Woche jeden Temposünder frei. Der Verkehrsjurist Helmut Knöner vermutet Geldschneiderei als Motiv vieler Radarfallen: «Die Gefahr der Abzocke ist da», sagte Knöner am 10.11.2010 der Nachrichtenagentur dpa.

Der schöne Spätherbst...

...wurde gestern eingefangen:

Dienstag, 9. November 2010

Grenzen richterlicher Einigungsversuche

In gerichtlichen Verfahren sollen Parteien und Gericht darauf hinwirken, möglichst zu einer gütlichen Einigung zu kommen. Das sorgt für Rechtsfrieden (theoretisch und sicher selten) und für eine Entlastung der Justiz (praktisch und garantiert, weil das Gericht kein Urteil verfassen muss). Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun in einer gerade veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 12.5.2010 - 2 AZR 544/08, BeckRS 2010, 74221) einem Richter seine Grenzen aufzeigen müssen:

Es kann nämlich vorkommen, dass Parteien nicht wirklich vergleichsbereit sind. Das kann daran liegen, dass sie gerne streiten oder aber einfach ganz banal das Gefühl haben, im Recht zu sein und nicht wirklich einsehen wollen, warum sie denn nun eigentlich nachgeben sollen. Richter haben sich in ihrer langjährigen Erfahrung Strategien bereit gelegt, Parteien sanft aber direkt in Richtung Vergleich zu schieben. Ein probates Mittel in der arbeitsgerichtlichen Güteverhandlung ist der Griff des Richters zum Terminkalender zur Terminierung der streitigen Termins, der viele Monate später liegt und so die Parteien lange Zeit im Ungewissen belässt. Auch Hinweise des Richters wie "Ich könnte mir vorstellen, dass Sie mit dieser Meinung nicht wirklich vorankommen werden" sind ein gutes Mittel.

Gibt es Parteien, die dann immer noch hartnäckig darauf drängen, dass sie "ihr Recht" bekommen, werden dann auch mal die harten Bandagen ausgepackt. Im vom BAG entschiedenen Fall äußerte der Richter z.B. „Seien sie vernünftig. Sonst müssen wir Sie zum Vergleich prügeln“ oder „Sie werden sonst an die Wand gestellt und erschossen“. Das überschreitet die Grenzen nicht nur des guten Geschmacks sondern vor allem der Rechtsstaatlichkeit und macht, so das BAG, den so erzwungenen Vergleich wegen widerechtlicher Drohung anfechtbar.

Dem ist nichts hinzuzufügen.