Freitag, 28. Januar 2011

Unzuverlässige Rechtsmittel!

Ganz unbewusst (?) hat das LG Zweibrücken (Beschluss vom 11.01.2011 (Qs 125/10, BeckRS 2011, 01754)) im nachfolgenden amtlichen Leitsatz die Zweifel bestätigt, die mancher Bürger wohl an der Justiz hegt:
"Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung ändert nichts an der Unzuverlässigkeit eines Rechtsmittels, doch kann dann von einer Kostenerhebung abgesehen werden. (amtlicher Leitsatz)"

Wie unzuverlässig Rechtsmittel sein können, hat so mancher von uns schon erleben dürfen...;-))

Alles mus man sich auch nicht gefallen lassen

Zu diesem Schluss kommt das LAG Köln in seinem Urteil vom 30.12.2010 (5 Sa 825/10, BeckRS 2011, 67451).

Zum Hintergrund: Ein Juniorgeschäftsführer einer Firma pfändet Gehaltsbestandteile vom Lohn seines Angestellten, führt diese aber nicht ordnungsgemäß ab. Die Ehefrau das Arbeitnehmers forscht dem Geld nach, u.a. durch einen Anruf beim Steuerberater des Arbeitgebers. Dieser Arbeitgeber - vertreten durch den "Junggeschäftsführer" - stellt daraufhin den Arbeitnehmer zur Rede und beleidigt in einer - wohl etwas hitzigen - Auseinandersetzung die Frau des Arbeitnehmers, was dieser mit den Worten „Pass bloß auf, was Du sagst!“ und „Pass bloß auf, Junge!“ zurückweist. Folge - eine fristlose Kündigung, die das LAG nun kassiert hat.

Wohltuend sind die Worte des Gerichts dazu, was man von einem Arbeitgeber erwarten darf:
"Denn die Autorität, die die Leitungspersonen in einem Betrieb grundsätzlich in Anspruch nehmen können, beruht auf ihrem korrekten und rechtmäßigem Auftreten im Betrieb. Die Führungsautorität begründet sich auf dem Respekt, der durch korrekte Leitung des Betriebs erworben wird. Vom Autoritätsanspruch ist hingegen nicht gedeckt ein Verhalten, dass auf ein Veruntreuen von Pfändungsfreibeträgen und auf den Ausspruch oder die Weiterverbreitung von Beleidigungen gekennzeichnet ist. Durch sein Verhalten hatte sich der Juniorgeschäftsführer der Beklagten seiner Autorität bereits selbst beraubt, so dass diese nicht mehr herabgesetzt werden konnte."

Vor dem Hintergrund all der unschönen Kündigungen, die in den letzten Jahren durch die Presse geisterten, weil sich ungeschickt verhaltende Arbeitnehmer (Klauen von Fleischpflanzerln, Pfandbons, Maultaschen usw.) ihrem Arbeitgeber sozusagen selbst auf dem Präsentierteller zur wahrscheinlich lange gewünschten Kündigung "angerichtet" haben, ist es nun geradezu wohltuend, dass ein Gericht endlich auch mal etwas dazu sagt, was man im menschlichen Umgang von einem Arbeitgeber erwarten kann.

Montag, 17. Januar 2011

Ein Frühlingsspaziergang...


...mitten im Winter. Dazu lud am vergangenen Samstag das Wetter ein. Die Kamera musste dabei sein. Hier ein paar Impressionen aus "meinem" Dorf:


Unsere kleine Kirche


Die Eiche am Ortsrand


Die Marienkapelle am Martinsberg


Am alten Gehöft

Donnerstag, 13. Januar 2011

Keine christlichen Feiertage im Jahr 2011

Die EU-Kommission hat nach einem Pressebericht 5 Millionen Euro (!!) für Kalender ausgegeben, in denen weder Weihnachten noch irgendein anderer christlicher Feiertag verzeichnet ist. Die Feiertage anderer großer Religionen sind im Kalender aufgeführt. Dies bestätigte ein Sprecher der Kommission in Brüssel. "Es handelt sich um einen ziemlich groben Fehler", sagte er. Der Kalender war in einer Auflage von 3,2 Millionen erschienen und an 21.000 Schulen in der EU an 12- bis 16-Jährige verteilt worden.

Nachdem - Gott sei Dank - die EU - noch - nicht darüber zu befinden hat, welche Tage wir zu feiern gedenken, bleibt nichts anderes, als wehmütig an das viele Geld zu denken, das hier ohne Skrupel verschwendet wurde.

Mittwoch, 12. Januar 2011

Den Abzockern das Handwerk legen

Endlich möchte man fast sagen, wenn man vom Beschluss des OLG Frankfurt/Main liest, das klar und deutlich sagt, was alle schon längst meinen: Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Gericht den Druck auf die Urheber verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen (Az.: 1 Ws 29/09). Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Sicher wäre es auch angebracht, die Handlanger dieser Betrüger, ihre Abmahnanwälte vom Zuschnitt eines Olaf Tank (der angeblich aufgegeben hat (weil mittlerweile mehr als 4000 Strafanziegen gegen ihn vorliegen?)), konsequenter zu verfolgen. Ich denke da insbesondere an die Kammern, die sich hier bislang nur wenig hervorgetan haben.