Mittwoch, 12. Januar 2011

Den Abzockern das Handwerk legen

Endlich möchte man fast sagen, wenn man vom Beschluss des OLG Frankfurt/Main liest, das klar und deutlich sagt, was alle schon längst meinen: Im Kampf gegen Abo-Fallen im Internet hat das Gericht den Druck auf die Urheber verstärkt. Angebote mit versteckten Preishinweisen seien als gewerbsmäßiger Betrug einzustufen (Az.: 1 Ws 29/09). Den Seitenbetreibern drohen damit Haftstrafen von mindestens sechs Monaten.

Sicher wäre es auch angebracht, die Handlanger dieser Betrüger, ihre Abmahnanwälte vom Zuschnitt eines Olaf Tank (der angeblich aufgegeben hat (weil mittlerweile mehr als 4000 Strafanziegen gegen ihn vorliegen?)), konsequenter zu verfolgen. Ich denke da insbesondere an die Kammern, die sich hier bislang nur wenig hervorgetan haben.

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