Freitag, 28. Januar 2011

Alles mus man sich auch nicht gefallen lassen

Zu diesem Schluss kommt das LAG Köln in seinem Urteil vom 30.12.2010 (5 Sa 825/10, BeckRS 2011, 67451).

Zum Hintergrund: Ein Juniorgeschäftsführer einer Firma pfändet Gehaltsbestandteile vom Lohn seines Angestellten, führt diese aber nicht ordnungsgemäß ab. Die Ehefrau das Arbeitnehmers forscht dem Geld nach, u.a. durch einen Anruf beim Steuerberater des Arbeitgebers. Dieser Arbeitgeber - vertreten durch den "Junggeschäftsführer" - stellt daraufhin den Arbeitnehmer zur Rede und beleidigt in einer - wohl etwas hitzigen - Auseinandersetzung die Frau des Arbeitnehmers, was dieser mit den Worten „Pass bloß auf, was Du sagst!“ und „Pass bloß auf, Junge!“ zurückweist. Folge - eine fristlose Kündigung, die das LAG nun kassiert hat.

Wohltuend sind die Worte des Gerichts dazu, was man von einem Arbeitgeber erwarten darf:
"Denn die Autorität, die die Leitungspersonen in einem Betrieb grundsätzlich in Anspruch nehmen können, beruht auf ihrem korrekten und rechtmäßigem Auftreten im Betrieb. Die Führungsautorität begründet sich auf dem Respekt, der durch korrekte Leitung des Betriebs erworben wird. Vom Autoritätsanspruch ist hingegen nicht gedeckt ein Verhalten, dass auf ein Veruntreuen von Pfändungsfreibeträgen und auf den Ausspruch oder die Weiterverbreitung von Beleidigungen gekennzeichnet ist. Durch sein Verhalten hatte sich der Juniorgeschäftsführer der Beklagten seiner Autorität bereits selbst beraubt, so dass diese nicht mehr herabgesetzt werden konnte."

Vor dem Hintergrund all der unschönen Kündigungen, die in den letzten Jahren durch die Presse geisterten, weil sich ungeschickt verhaltende Arbeitnehmer (Klauen von Fleischpflanzerln, Pfandbons, Maultaschen usw.) ihrem Arbeitgeber sozusagen selbst auf dem Präsentierteller zur wahrscheinlich lange gewünschten Kündigung "angerichtet" haben, ist es nun geradezu wohltuend, dass ein Gericht endlich auch mal etwas dazu sagt, was man im menschlichen Umgang von einem Arbeitgeber erwarten kann.

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