Freitag, 28. Januar 2011

Unzuverlässige Rechtsmittel!

Ganz unbewusst (?) hat das LG Zweibrücken (Beschluss vom 11.01.2011 (Qs 125/10, BeckRS 2011, 01754)) im nachfolgenden amtlichen Leitsatz die Zweifel bestätigt, die mancher Bürger wohl an der Justiz hegt:
"Eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung ändert nichts an der Unzuverlässigkeit eines Rechtsmittels, doch kann dann von einer Kostenerhebung abgesehen werden. (amtlicher Leitsatz)"

Wie unzuverlässig Rechtsmittel sein können, hat so mancher von uns schon erleben dürfen...;-))

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