Donnerstag, 30. September 2010

Wie man schnell wohlhabend wird....

...zeigen uns in München derzeit die "Wiesn"-Wirte, also die Herren, denen die Großbesäufniszelthallen auf dem Münchner Oktoberfest gehören. 2 Beipiele habe ich gerade heute wieder gehört:

 1. Das teure Limo

In den Festzelten gibt es am Abend kein "Radler" (süddeutsch für Alsterwasser) mehr. Angeblich wäre der Aufwand für Schankpersonal und Bedienungen zu groß. So die offizielle Erläuterung. Der wahre Hintergrund ist ein ganz einfacher: Da es einige Menschen gibt, denen das Bier auf dem Fest zu stark ist, "strecken" sie es gerne mit Limonade, im bayerischen Limo genannt, was dann das sog. Radler ergibt. Da Radler am Abend nicht verkauft wird, kann man sich das aber selbst mischen, indem man sich bei der Bedienung ein "Limo" bestellt. Die bringt dann eine Flasche (0,5 Liter) und kassiert dafür 5,20 Euro. Das ungläubige "So viel habe ich in meinem Leben noch nicht für ein Limo gezahlt" kontert diese freundlich "Ich auch nicht...". Man beachte. Selbst wenn man in einem Getränkemarkt ein sehr hochwertiges Limo einkauft (das es auf der Wiesn sicher nicht gibt), bezahlt man für eine ganze Kiste kaum mehr als 8 Euro (20 Flaschen zu je 0,5 Liter).

2. Luxusknödel

Am Wochenende auf die Wiesn gehen, ist per se ein Abenteuer, da diese dann vollkommen überfüllt ist. In die Zelte kommt man ab ca. 11 Uhr (also dann, wenn diese öffnen) wegen Überfüllung nicht mehr hinein. Nun gibt es parallel kleinere Zelte mit Restaurationsbetrieben, bei denen man Glück haben kann und einen Platz bekommt. Da herrscht dann allerdings Verzehrzwang, was ja grundsätzlich nachvollziehbar ist. Nicht nachvollziehbar ist die unglaubliche Abzockerei: So haben Freunde zu zweit in der sog. "Knödelei" 2 Portionen Semmelknödel mit Rahmschwammerl, eine Halbe Bier und eine Halbe Limo konsumiert. Die Rechnung betrug Euro 38,50.

Ich weiß, dass es Leute gibt, die dieses Fest über alles lieben. Ich weiß nur nicht , warum.

Highlights der Rechtsprechung: Ein Leichenwagen zur privaten Nutzung??

Hier möchte ich zukünftig die Highlights der Rechtsprechung vorstellen, über die ich im Alltag so "stolpere":

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte in einem Fall (Urteil vom 19.11.2009 - 7 Sa 879/09) zu entscheiden, in dem ein Arbeitgeber seiner Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu überlassen, so nachgekommen war, dass er ihm einen Leichenwagen zur Verfügung stellte. Das Gericht meint dazu: "In Anbetracht des Stellenwerts eines solchen Fahrzeugs in der allgemeinen Verkehrsanschauung ist es dem Kläger nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen"

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen....

Dienstag, 28. September 2010

16.000 SMS

Die Diskussion um die arbeitsrechtliche Kündigung wegen so genannter "Bagatelldelikte" flammt immer dann wieder auf, wenn die Presse, vornehmlich eine bekannte Vierbuchstabenzeitung, einen himmelschreienden Fall von Ungerechtigkeit auftut. Die Liste ist ja bekanntlich lang: Maultaschen, Pfandgutscheine, Wurstsemmeln, Fleischbällchen vom Buffet, geringe Strommengen zum Beladen von Akkus, abgelaufene Lebensmittel usw. animieren immer wieder dazu, es "den Juristen" mal wieder ganz deutlich zu sagen, wie unfair und ungerecht sie doch sind, weil man so einen armen kleinen Sünder so hart straft und die bösen Großverbrecher doch dafür alle laufen lässt. Für differenzierte Betrachtungsweisen ist in der Vierbuchstabenzeitung wahrlich kein Raum, in so manchem ernstzunehmende Magazin hätte man sie dann doch erwartet.

Das ArbG Frankfurt hat nun in einem Urteil vom 24.09.2010 (Az.: 24 Ca 1697/10; hier der ausführlichere Bericht dazu) eine Kündigung für unwirksam erklärt, die der Arbeitgeber ausgesprochen hatte, weil ein Arbeitnehmer von seinem dienstlichen Handy aus über 16.000 private SMS (wie ist eigentlich der Plural von SMS?? SMessen?) verschickt hat. Weniger deswegen, weil die Richterin das als eine unbeachtliche Bagatelle angesehen hat, als deswegen weil der Arbeitgeber dem Treiben 22 Monate zugesehen hatte (!), ohne zu reagieren. Die Rechtsfrage ist damit geklärt, das Ganze natürlich kein Thema für die Vierbuchstabenzeitung, weil selbst die dort tätigen Journalisten keine Interpretation dieses Sachverhalts finden könnten, die diesen Schlawiner in einem Licht zarter Unschuld erscheinen lassen könnte.

Trotzdem wirft dieses Urteil bei mir schon die Frage auf, wie es mit dem Unrechtsbewusstsein mancher unserer Mitbürger so bestellt ist. Das hier betroffene Unternehmen hatte laut Bericht bei 65 Mitarbeitern die Handyrechnungen beanstandet und etwa 20 wegen entsprechender Vorfälle entlassen. Es handelt sich also nicht nur um einen kleinen Ausreißer....

Donnerstag, 16. September 2010

Urlaubszeit

Eigentlich wollte ich ja im Mai schon in das schöne Südtirol fahren. Leider hat mir das Leben dann einen Strich durch die Rechnung gemacht. Nun geht es morgen los, nur eine Woche zwar...aber immerhin....

Und darauf freue ich mich:

Mittwoch, 8. September 2010

Ungebetene Gäste

Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 23.08.2010 (Az. 42 C 0043/10, 42 C 43/10) bestätigt, dass ein Unternehmer der GEZ verbieten kann, ohne Voranmeldung sein Grundstück zu betreten. Ob dieses Urteil bereits rechtskräftig ist, ist mir nicht bekannt. Es ist aber auf alle Fälle wegweisend.

Ich musste leider auch bereits die Erfahrung machen, dass mir an der Tür zwei Herren gegenüber standen, die mir nach Öffnung derselben auf stürmisches Klingeln hin entgegenriefen "Die GEZ! Wir dürfen doch mal...?" und mich sanft beiseite drückend mein Haus betreten wollten. Die Herrschaften haben etwas bedrückt aus der Wäsche geschaut, als ich sie weniger höflich wieder vor die Tür befördert habe. "Sie hören noch von uns!" wurde mir gedroht und dann verschwanden die Burschen wieder.

Die "Rache" kam dann später, als mir innerhalb von 8 Wochen zweimal ein Anhörungsbogen zur Zahl der bei mir befindlichen Empfangsgeräte zugesandt wurde. Da ich den zweiten nicht ausgefüllt habe, wurden mir "Zwangsmaßnahmen" angedroht. Ich habe den Herrschaften dann die Adresse eines Anwalts-Kollegens mitgeteilt, der mich in dieser Sache vertritt und seitdem nichts mehr von dem Laden gehört.

Montag, 6. September 2010

Gast für einen Tag


Was mag diesen kleinen Freund bewogen haben, uns für eine Tag  zu besuchen? Hat er es nicht mehr in den sicheren Schutz geschafft? Auf alle Fälle war er morgens da, hing bis zum Abend bei uns herum und verschwand mit Beginn der Dämmerung. Alles, was nun noch von ihm bleibt, sind die Abdrücke seiner kleinen "Hände" an der Wand. Ansonsten hat er uns mit genauso viel Interesse beäugt, wie wir ihn....

Donnerstag, 2. September 2010

Vom Umgang mit der Demokratie

Sieht man sich an, wie die Menschen agieren, die uns regieren, mischt sich zwischen all die Verdrosssenheit, die das erzeugt, bei dem einen oder anderen der Wunsch nach mehr Mitbestimmung, vulgo "direkte Demokratie" genannt. Nun kann man gerade in Bayern beobachten, dass irgendwie aber dem Wahlvolk die Reife fehlt, mit solchen Instrumenten umzugehen.

Zum Hintergrund: Gegen Ende der letzten Legislaturperiode beschließt die (noch) allein in Bayern regierende CSU ein weit reichendes Rauchverbot in Gaststätten. Das Gesetz wird jedoch so wage formuliert, dass es den Gastwirten unzählige Schlupflöcher lässt. Als die CSU dann die Landtagswahlen mit Pauken und Trompeten verliert und erstmalig eine Koalition eingehen muss, wird der Schuldige schnell gefunden: Das böse Rauchverbot. Koalitionspartner FDP beweist die ureigene Liberalität und fordert eine zusätzliche Aufweichung, die dann auch erfolgt. Ein junger Mann, Sebastian Frankenberger (http://de.wikipedia.org/wiki/Sebastian_Frankenberger), initiiert daraufhin in Bayern ein Volksbegehren, mit dem nichts anderes erreicht werden soll, als das ursprünglich von der CSU vorgesehene Gesetz ohne Schlupflöcher wieder in Kraft zu setzen. Man reagiert erstaunt, als die Mindestzahl notwendiger Unterschriften zur Durchführung des Volksbegehrens weit übertroffen wird. Und man reagiert auf Raucherseite noch viel erstaunter, als das strenge Rauchverbot in Bayern mit satter Mehrheit beschlossen wird (http://www.stern.de/politik/deutschland/volksentscheid-bayern-verordnen-sich-radikales-rauchverbot-1579780.html). So mancher Raucher war sich gar nicht bewusst, dass er abstimmen muss, wenn er etwas erreichen will....

Dass Bürger in Deutschland immer mehr darauf verzichten, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen, ist ein bedenkliches Problem. Wie aber nun einige der unterlegenen Raucher gegen den Initiator des Bürgerbegehrens vorgehen, lässt ernsthafte Zweifel an deren persönlicher Reife, insbesondere an deren Fähigkeit, demokratische Rechte wahrnehmen zu dürfen, entstehen. Da gibt es Lokalverbote gegen Herrn Frankenberger (was ja noch einigermaßen harm-, aber genauso hirnlos ist), da gibt es Morddrohungen, sein Hausflur wird verschmutzt und einige Menschen machen sich nun daran, Herrn Frankenberger mit getürkten Bestellungen (Sachwerte lt. Presseberichten weit über 250.000 Euro) das Leben schwer zu machen (http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,712743,00.html).

Wie hier agiert wird, lässt es zweifelhaft erscheinen, den Bürgern zuviel Recht auf politische Mitbestimmung einzuräumen, scheinbar ist er dazu zu dumm. Mag es auch nur eine kleine Minderheit sein, die so agiert, so ist es doch die große Mehrheit, die dem Ganzen schweigend zusieht. Vor allem vom politischen Establishment ist wenig zu hören, werden diese Herrschaften in ihrer Selbsteinschätzung, dass nur sie geeignet sind, den deutschen Michel regieren zu dürfen, doch geradezu bestärkt.

Mittwoch, 1. September 2010

Der perfekte Azubi

Nachdem heute das neue Lehrjahr beginnt, wurden gestern in dem Radiosender meines Vertrauens einige Tipps an junge Menschen gegeben, die heute erstmalig in das Berufsleben ziehen. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. Ausgeschlafen sein
2. Frisch geduscht sein
3. Angemessen bekleidet sein
4. Interesse an den Worten des Ausbilders zeigen

Ich bin etwas verwirrt. Früher wurden Kinder so erzogen, dass man sie auf solche Banalitäten nicht hinzuweisen hatte. Kann es sein, dass ich da etwas verpasst habe?

Der doppelte Kapitän

Man stelle sich das einmal vor. Ein leitender Angestellter erkrankt. Ein Kollege übernimmt den Job in der Zeit, bewährt sich und will die Verantwortung nicht mehr abgeben, als der nun wieder gesundende Kollege zurückkehrt. Kurzerhand macht der Chef sie beide zu leitenden Angestellten, allerdings für den selben Bereich. Gerangel, Mobbing, Kleinkrieg - alles ist nun möglich. In der heutigen Wirtschaft eine ganz normale Situation? Wohl leider schon, wo Entscheidungsfreude, aber auch -mut nicht mehr unbedingt zu den gewünschten Führungskriterien gehören.

Unser Bundes-Jogi übernimmt in bewährter Tradition seines Vorgängers Grinsmann moderne Managementprinzipien in die Nationalmannschaft und macht aus einem "Capitano" zwei Kapitänchen, einer kann nicht, weil er noch lange nicht fit ist, der andere darf nicht, um den den Vorgänger nicht zu demontieren. Schade, damit ist auch das letzte herausragende Merkmal unserer Nationalmannschaftstradition, eine starke Kaiptänsfigur, begraben worden.Und alles nur deshalb, weil wir einen Bundes-Jogi haben, der nicht den Mut hat, eine Personalentscheidung zu treffen und diese dann auch zu verantworten.

Die Folge wird ein Dauerkleinkrieg á la Kahn/Lehmann sein, der weder der Mannschaft noch dem deutschen Fußball angemessen ist. Jogi in der Tradition von Grinsmann, schade...