Donnerstag, 30. September 2010

Highlights der Rechtsprechung: Ein Leichenwagen zur privaten Nutzung??

Hier möchte ich zukünftig die Highlights der Rechtsprechung vorstellen, über die ich im Alltag so "stolpere":

Das Landesarbeitsgericht Köln hatte in einem Fall (Urteil vom 19.11.2009 - 7 Sa 879/09) zu entscheiden, in dem ein Arbeitgeber seiner Verpflichtung, dem Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu überlassen, so nachgekommen war, dass er ihm einen Leichenwagen zur Verfügung stellte. Das Gericht meint dazu: "In Anbetracht des Stellenwerts eines solchen Fahrzeugs in der allgemeinen Verkehrsanschauung ist es dem Kläger nicht zumutbar, ein solches Fahrzeug für sich und seine Angehörigen in seiner Freizeit privat zu nutzen"

Dem ist wohl nichts hinzuzufügen....

2 Kommentare:

  1. Der Chef war wohl Fan von "Harold and Maude"...

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  2. Es freut mich übrigens, dass dei Süddeutsche Zeitung schon heute über diese Geschichte berichtet, kaum eine Woche später....

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