Mittwoch, 8. September 2010

Ungebetene Gäste

Das Amtsgericht Bremen hat mit Urteil vom 23.08.2010 (Az. 42 C 0043/10, 42 C 43/10) bestätigt, dass ein Unternehmer der GEZ verbieten kann, ohne Voranmeldung sein Grundstück zu betreten. Ob dieses Urteil bereits rechtskräftig ist, ist mir nicht bekannt. Es ist aber auf alle Fälle wegweisend.

Ich musste leider auch bereits die Erfahrung machen, dass mir an der Tür zwei Herren gegenüber standen, die mir nach Öffnung derselben auf stürmisches Klingeln hin entgegenriefen "Die GEZ! Wir dürfen doch mal...?" und mich sanft beiseite drückend mein Haus betreten wollten. Die Herrschaften haben etwas bedrückt aus der Wäsche geschaut, als ich sie weniger höflich wieder vor die Tür befördert habe. "Sie hören noch von uns!" wurde mir gedroht und dann verschwanden die Burschen wieder.

Die "Rache" kam dann später, als mir innerhalb von 8 Wochen zweimal ein Anhörungsbogen zur Zahl der bei mir befindlichen Empfangsgeräte zugesandt wurde. Da ich den zweiten nicht ausgefüllt habe, wurden mir "Zwangsmaßnahmen" angedroht. Ich habe den Herrschaften dann die Adresse eines Anwalts-Kollegens mitgeteilt, der mich in dieser Sache vertritt und seitdem nichts mehr von dem Laden gehört.

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